Rechtsprechung
VG Greifswald, 09.12.2014 - 2 A 1053/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Klage eines Mitglieds der Bürgerschaft gegen einen Beschluss
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Keine allgemeine Klagebefugnis von Ratsmittgliedern gegen rechtswidrige Ratsbeschlüsse
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00
Einreiseverbot für Ehepaar Mun
Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2014 - 2 A 1053/14
In diesem Sinne findet die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO auf die Feststellungsklage entsprechende Anwendung, so dass die Klage nur dann zulässig ist, wenn der Kläger geltend macht, in seinen Rechten verletzt zu sein (BVerwG, Urt. v. 10.07.2001 - 1 C 35/00 - BVerwGE 114, S. 356 [360]). - BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13
Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische …
Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2014 - 2 A 1053/14
Mit der Feststellungsklage kann nicht allgemein, also losgelöst von einer eigenen, konkret feststehenden Betroffenheit die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zugeführt werden (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 A 1/13 - juris). - VG Kassel, 21.11.2011 - 3 L 1399/11
Ordnungsmaßnahmen gegen Gemeindevertreter nur durch Vorsitzenden
Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2014 - 2 A 1053/14
Beschränkungen dieses Rechts sind daher nur in engen Grenzen im Rahmen der Gesetze möglich (VG Kassel, Beschl. v. 21.11.2011 - 3 L 1399/11.KS - juris), so dass sich aus dieser Vorschrift Abwehrrechte des einzelnen Mitglieds der Gemeindevertretung gegenüber anderen Organen der Kommune ergeben können.